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MenschlichkeitsRecht - fundamentale Philosophie

Aktualisiert: 23. Dez. 2025

Wozu MenschlichkeitsRecht? Wie ist es entstanden, woher kommt es und welche theoretischen Grundlagen beinhaltet es? In diesem Artikel gehe ich diesen Fragen nach.



Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der Inhalte für persönliche Zwecke, Vervielfältigung und Verbreitung sind willkommen, jedoch nur kostenlos und unter Angabe der Quelle gestattet.



Wozu brauchen Sie MenschlichkeitsRecht?


Kurz: Um lange, glücklich und zauberhaft zu leben – wie in schönen Märchen.

Bei genauer Betrachtung der Hintergründe unseres Handelns kann jeder Mensch feststellen, dass er sich ständig bewusst oder unbewusst nach seinen eigenen und fremden Rechten fragt, nach Richtigkeit, Gerechtigkeit und Antworten sucht, wie er handeln muss oder darf und was gut oder schlecht ist.


Wir treffen Entscheidungen und begehen bestimmte Handlungen in Orientierung an inneren Gefühlen und Überzeugungen über unsere eigenen und fremden Rechte. Diese Handlungen haben wiederum bestimmte Konsequenzen, beeinflussen direkt den Verlauf unseres Lebens und verursachen konkrete Ereignisse. Das heißt, die Frage des Rechts bestimmt letztlich den Verlauf unseres Lebens. Auf diese Weise erschaffen wir unsere Realität bewusst oder unbewusst gerade durch unser inneres Rechtsgefühl.


Das MenschlichkeitsRecht ermöglicht es Ihnen, solche inneren Rechtsgefühle zu entwickeln, die Sie zur Fähigkeit einer bewussten und weisen Gestaltung Ihres Lebens führen können.



Woher kommt das MenschlichkeitsRecht?


Kurz: Aus meinem eigenen inneren Zustand und meiner Fähigkeit, das Leben auf zauberhafte Weise mitzugestalten. Dieser Zustand wohnt grundsätzlich jedem Menschen inne, wird jedoch aufgrund eines zerrütteten Bewusstseins oft nicht genutzt. Hier möchte ich Sie dabei unterstützen, einen solchen „Zustand des Zauberers“ wiederherzustellen.

Das MenschlichkeitsRecht ist somit letztlich ein rein philosophisches Rechtsinstitut, das ich seit meiner Kindheit fortlaufend erfinde und weiterentwickle. Denn die gewohnte Lebensordnung der Menschen, die unzählige individuelle und globale Probleme hervorbringt, hat mich von meiner Kindheit bis heute immer wieder schockiert.


Während meines wirtschaftsrechtlichen Studiums haben sich schließlich auch die letzten naiven Hoffnungen in bestehende Rechtsinstitute vollständig in Luft aufgelöst. Bereits im ersten Semester des Studiums habe ich die weltweiten Rechtsinstitute geistig in den Papierkorb geworfen. Denn das, was Menschen unter Gerechtigkeit verstehen, ist dort definitiv nicht zu finden – und das ist eine nachweisbare Tatsache, die jeder Mensch erkennen kann, der diese Systeme aufmerksam erforscht.


Dafür kann das MenschlichkeitsRecht als inneres Rechtsinstitut jeden Menschen sicher durch das Leben führen und ihn in jeder Situation zu weisen Überlegungen und Handlungen anleiten.


Heute begegne ich immer häufiger Menschen, die sich aus der Opferrolle befreien und in die Schöpferrolle schlüpfen wollen. So teile ich zunehmend mein Können im Bereich des MenschlichkeitsRechts mit anderen Menschen und ich freue mich sehr, dass es vielen Menschen auf diese Weise gelingt, ihr persönliches oder sogar öffentliches Leben zu verschönern. Das MenschlichkeitsRecht ist nun bereit, gemeinsam wahrgenommen, weiterentwickelt und angewendet zu werden.



Auf welchen Informationsquellen beruht das MenschlichkeitsRecht?


Kurz: Sie selbst sind die Informationsquelle – die allererste und zugleich die letzte Instanz.

Das MenschlichkeitsRecht war, ist und wird kein Lehrbuch. Es ist ein fortwährend in uns stattfindendes Zusammenspiel von Gedanken, Gefühlen und Überzeugungen, die sich im Lebensprozess immer wieder neu formieren. Aus diesem Zusammenspiel entstehen tiefe Erkenntnisse, die in uns echtes, lebendiges Wissen formieren. Dieses lebendige Wissen kann nicht von außen in Form von Informationen aufgenommen werden. Es kann ausschließlich durch unsere eigenen Gedanken und Forschung entstehen, in uns leben und uns durch das Leben führen.


Wenn Informationen lediglich als Hilfestellung im eigenen Forschungsprozess genutzt werden, können sie nützlich sein. Sie dürfen jedoch niemals als Wissen abgespeichert werden, damit wir unsere innere geistige Unabhängigkeit nicht verlieren. Deshalb rufe ich alle Menschen dazu auf, niemandem außer sich selbst zu glauben. Glauben Sie natürlich auch mir nicht. Stattdessen lade ich Sie dazu ein, eigene Gedanken zu entwickeln sowie am eigenen Leben zu forschen und zu experimentieren.


Ich habe mein ganzes Leben lang Informationen ausschließlich im Kontext meiner eigenen Gedanken und Forschungen genutzt. Dabei habe ich alle Informationen in wenige globale Quellen eingeordnet und wie folgt priorisiert:


1. Persönliches Wissen, das entweder ursprünglich vorhanden war oder durch eigene Forschung, Überlegungen, Beobachtungen und Lebenspraxis erworben wurde


2. Die Natur als unbefleckte Quelle zur Nachahmung und zur Ergründung der Zwecke der Schöpfung


3. Das persönliche Wissen anderer Menschen, das dabei unterstützen kann, aus fremden Fehlern, aber auch aus Erfolgen zu lernen


4. Volksweisheiten und Mythen


5. Wissenschaft


6. Religionen, Esoterik und andere Quellen, die sich mit Themen befassen, von denen sich die Wissenschaft abgegrenzt hat


Dabei vertraue ich zu 100 % ausschließlich der ersten Quelle; alle übrigen nutze ich lediglich als Hilfsmittel, um meine eigenen Gedanken, Forschungen und Erkenntnisse zu entwickeln und zu formulieren.


Das ist auch mein zentraler Aufruf hier im MenschlichkeitsRecht: Lassen Sie uns forschen, eigene Erfahrungen und Erkenntnisse miteinander teilen, unterschiedliche Wege ausprobieren und erleben, anstatt Informationen auszutauschen und über deren Wahrhaftigkeit zu diskutieren.


Eigenständige oder gemeinsame Forschung und Erfindung des MenschlichkeitsRechts ist der einzige Weg zu einem inneren Rechtsbewusstsein, das in der Außenwelt das Unmögliche möglich machen kann.



Theoretisches Fundament


Kurz: Das Fundament bzw. die ersten Bausteine der Theorie des MenschlichkeitsRechts bilden die Definitionen der entsprechenden Wortbestandteile.

Der Begriff „Recht“ wird in der Gesellschaft im Allgemeinen als die Gesamtheit allgemein anerkannter Verhaltensnormen verstanden, an denen wir uns orientieren, wenn wir durch das Leben gehen. Für manche mag es neu sein, doch die Frage nach dem Recht ist – wie viele andere grundlegende Fragen – eine bis heute ungelöste philosophische Frage, die von unterschiedlichen philosophischen Strömungen jeweils auf eigene Weise behandelt wird.


Die Tatsache, dass Staaten mit ihren Gerichts- und Gewaltapparaten das Recht entwickeln, deuten und durchsetzen, löst die philosophische Frage nach dem Recht an sich nicht. Dieses staatliche Vorgehen stellt vielmehr lediglich eine praktische Lösung dar, die sich etwa wie folgt rechtfertigen lässt:


"Irgendwie müssen wir ja miteinander leben; daher sind wir gezwungen, mithilfe der Macht, die uns vom Volk durch Wahlen übertragen wird, darüber zu entscheiden, wie dies zu geschehen hat, solange die einzelnen Menschen vor allem mit ihren eigenen Interessen und der Sorge um sich selbst beschäftigt sind.


Im Kontext des MenschlichkeitsRechts habe ich dem Wort „Recht“ eine andere Bedeutung gegeben als die oben beschriebene:


Mit „Recht“ meine ich in diesem Zusammenhang ein inneres Gefühl von Wissen oder Überzeugung, etwas tun zu dürfen.


Der Begriff „Menschlichkeit“ beansprucht seinerseits die Vereinigung all jener Aspekte des Menschen, die jeder Mensch in sich trägt. Auch in diesem Fall schlage ich vor, sich nicht an Bedeutungen zu orientieren, die uns von der Gesellschaft, den Eltern, durch Bücher oder durch sonst jemanden oder etwas vermittelt wurden.


Bei meiner Definition habe ich mich an der Frage orientiert, was in uns von Natur aus ursprünglich vorhanden war:


Menschlichkeit als unser gemeinsames Ganzes ist etwas, das jeder Mensch in sich selbst als von Natur aus ursprünglich vorhandene Gegebenheit beobachten kann: Es sind unsere Fähigkeiten, zu denken, zu fühlen, Wissen zu generieren und unseren Körper zu nutzen.


Die Unterschiede zeigen sich in der Art und Weise, wie wir diese Fähigkeiten nutzen und was wir daraus machen. Dabei versuchen Menschen meist, sich an Rechten zu orientieren, die von außen vorgegeben werden. Manche gehen sogar so weit, ihre eigenen inneren Zustände entsprechend anzupassen.


Ich richte meine Aufmerksamkeit in erster Linie auf meine inneren Zustände, meinen Willen, die Zwecke und den Sinn der Schöpfung sowie auf meine Funktion, die mir von Natur aus zugeteilt wurde. Im Grunde genommen erforsche ich tiefgründig die großen philosophischen Fragen des Lebens, entwickle Theorien, teste sie im eigenen Leben, korrigiere oder widerlege und baue sie neu auf – auf der Suche nach innerer Zuversicht, im Einklang mit der natürlichen Schöpfung sowie ihrem und meinem Zweck zu handeln. Habe ich diese Zuversicht in mir aufgebaut und meine Ziele dadurch innerlich legitimiert, plane ich deren Umsetzung und die Wege zur Verfolgung dieser Ziele.  


Müssen dabei die Rechtswege des Rechtssystems geprüft werden? Nein. Die Wege des MenschlichkeitsRechts zu beschreiten bedeutet freie Bahn für freie Kommunikation und für Lösungen, die Menschlichkeit im oben beschriebenen Sinne nicht nur als Definition, sondern als Weg beinhalten.


Ich sehe das Ziel und sehe die Menschen, die mir beim Erreichen dieses Ziels helfen können. Ich interessiere mich aufrichtig für die Art und Weise, wie diese Menschen ihre natürlichen Fähigkeiten nutzen; ebenso für ihre Interessen, Ziele, ihre Sichtweisen auf Sinn und Zweck der Schöpfung sowie ihre jeweilige Funktion darin. Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte der Beteiligten finde ich konstruktive Kooperationsmöglichkeiten und baue die Kommunikation darauf auf.


Erst wenn ich merke, dass sich die Menschen, mit denen ich zu tun habe, sehr stark an gesetzlichen Regelungen orientieren, prüfe ich die Rechtslage zum jeweiligen Thema und integriere die notwendigen Inhalte in die menschliche Kommunikation – ohne Rechtswege zu beschreiten. Führen meine Bemühungen dennoch nicht zum Ziel, beschreite ich die Rechtswege und tue dies nur dann, wenn die Rechtslage eine klare Aussicht auf Erfolg bietet. Ist dies nicht der Fall, erfinde und erprobe ich andere kreative, menschliche Wege.


Jedes Mal, wenn ich scheinbar auf unüberwindbare Hürden stoße, betrachte ich diese als einen Hinweis der natürlichen Schöpfung darauf, dass ich bei der inneren Legitimation und der Definition meiner Ziele etwas falsch eingeschätzt habe. Ich korrigiere meine Theorien zur Schöpfung, passe meine Ziele entsprechend an, starte den Prozess neu und erreiche die korrigierten Ziele.


Übung macht erfahrungsgemäß den Meister und das Potenzial zur Weiterentwicklung ist unendlich.

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